Rechtsprechung
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2009 - 5 Sa 268/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Sachgrundlose Befristung - Schriftformerfordernis - vom Arbeitgeber unterzeichnetes schriftliches Vertragsangebot mit Befristungsabrede - Hinweis nach § 6 S 2 KSchG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schriftform der Befristungsabrede bei Vorlage des einseitig unterzeichneten Arbeitsvertrages im Zeitpunkt des Arbeitsantritts; Wegfall der gerichtlichen Hinweispflicht zum Verlust des Rügerechts wegen fehlenden Sachgrundes durch Erteilung von Auflagen
- Judicialis
BGB § 154; ; KSchG § 6; ; TzBfG § 14 Abs. 2; ; TzBfG § 14 Abs. 4; ; TzBfG § 17
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schriftform der Befristungsabrede bei Vorlage des einseitig unterzeichneten Arbeitsvertrages im Zeitpunkt des Arbeitsantritts; Wegfall der gerichtlichen Hinweispflicht zum Verlust des Rügerechts wegen fehlenden Sachgrundes durch Erteilung von Auflagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Teilzeitvertrag nur vom Arbeitgeber unterschrieben ...
Verfahrensgang
- ArbG Schwerin, 11.07.2008 - 3 Ca 1503/07
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2009 - 5 Sa 268/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 16.04.2008 - 7 AZR 1048/06
Befristung - Schriftform
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2009 - 5 Sa 268/08
Nach § 154 Absatz 2 BGB kommt daher vor Abschluss der Beurkundung kein Vertrag zu Stande (wie BAG 16. Mai 2008 - 7 AZR 1048/06 - NJW 2008, 3453).Daher sei es unschädlich, wenn in einem solchen Falle der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag tatsächlich erst nach Arbeitsaufnahme unterzeichne (BAG 16. Mai 2008 - 7 AZR 1048/06).
- BAG, 16.03.2005 - 7 AZR 289/04
Befristung - Schriftform - Konkurrentenklage
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2009 - 5 Sa 268/08
Die nachträgliche schriftliche Befristungsvereinbarung führt nicht dazu, dass die Befristung rückwirkend formwirksam wird, weil sie sich in einer (unwirksamen) Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäfts erschöpft (BAG 16. März 2005 - 7 AZR 289/04; BAG vom 1. Dezember 2004 - 7 AZR 198/04). - BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 198/04
Befristung - Schriftform - Bestätigung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2009 - 5 Sa 268/08
Die nachträgliche schriftliche Befristungsvereinbarung führt nicht dazu, dass die Befristung rückwirkend formwirksam wird, weil sie sich in einer (unwirksamen) Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäfts erschöpft (BAG 16. März 2005 - 7 AZR 289/04; BAG vom 1. Dezember 2004 - 7 AZR 198/04).
- LAG Hessen, 19.08.2014 - 13 Sa 434/14
Sachgrundlose Befristung - Schriftform - Vorbefristungsverbot
Die nachträgliche schriftliche Befristungsvereinbarung führt nicht dazu, dass die Befristung rückwirkend formwirksam wird, weil sie sich in einer (unwirksamen) Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäfts erschöpft (BAG vom 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 -, NZA 2008, 1184; BAG vom 16. März 2005 - 7 AZR 289/04 -, zitiert nach juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 21. April 2009 - 5 Sa 268/08 - zitiert nah Juris;… Boecken/Joussen, TzBfG, 2. Auflage 2010, § 14 Randziffer 162 m. w. N).