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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2009 - 5 Sa 268/08   

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https://dejure.org/2009,18272
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2009 - 5 Sa 268/08 (https://dejure.org/2009,18272)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.04.2009 - 5 Sa 268/08 (https://dejure.org/2009,18272)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. April 2009 - 5 Sa 268/08 (https://dejure.org/2009,18272)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Sachgrundlose Befristung - Schriftformerfordernis - vom Arbeitgeber unterzeichnetes schriftliches Vertragsangebot mit Befristungsabrede - Hinweis nach § 6 S 2 KSchG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schriftform der Befristungsabrede bei Vorlage des einseitig unterzeichneten Arbeitsvertrages im Zeitpunkt des Arbeitsantritts; Wegfall der gerichtlichen Hinweispflicht zum Verlust des Rügerechts wegen fehlenden Sachgrundes durch Erteilung von Auflagen

  • Judicialis

    BGB § 154; ; KSchG § 6; ; TzBfG § 14 Abs. 2; ; TzBfG § 14 Abs. 4; ; TzBfG § 17

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schriftform der Befristungsabrede bei Vorlage des einseitig unterzeichneten Arbeitsvertrages im Zeitpunkt des Arbeitsantritts; Wegfall der gerichtlichen Hinweispflicht zum Verlust des Rügerechts wegen fehlenden Sachgrundes durch Erteilung von Auflagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Teilzeitvertrag nur vom Arbeitgeber unterschrieben ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.04.2008 - 7 AZR 1048/06

    Befristung - Schriftform

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2009 - 5 Sa 268/08
    Nach § 154 Absatz 2 BGB kommt daher vor Abschluss der Beurkundung kein Vertrag zu Stande (wie BAG 16. Mai 2008 - 7 AZR 1048/06 - NJW 2008, 3453).

    Daher sei es unschädlich, wenn in einem solchen Falle der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag tatsächlich erst nach Arbeitsaufnahme unterzeichne (BAG 16. Mai 2008 - 7 AZR 1048/06).

  • BAG, 16.03.2005 - 7 AZR 289/04

    Befristung - Schriftform - Konkurrentenklage

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2009 - 5 Sa 268/08
    Die nachträgliche schriftliche Befristungsvereinbarung führt nicht dazu, dass die Befristung rückwirkend formwirksam wird, weil sie sich in einer (unwirksamen) Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäfts erschöpft (BAG 16. März 2005 - 7 AZR 289/04; BAG vom 1. Dezember 2004 - 7 AZR 198/04).
  • BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 198/04

    Befristung - Schriftform - Bestätigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2009 - 5 Sa 268/08
    Die nachträgliche schriftliche Befristungsvereinbarung führt nicht dazu, dass die Befristung rückwirkend formwirksam wird, weil sie sich in einer (unwirksamen) Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäfts erschöpft (BAG 16. März 2005 - 7 AZR 289/04; BAG vom 1. Dezember 2004 - 7 AZR 198/04).
  • LAG Hessen, 19.08.2014 - 13 Sa 434/14

    Sachgrundlose Befristung - Schriftform - Vorbefristungsverbot

    Die nachträgliche schriftliche Befristungsvereinbarung führt nicht dazu, dass die Befristung rückwirkend formwirksam wird, weil sie sich in einer (unwirksamen) Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäfts erschöpft (BAG vom 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 -, NZA 2008, 1184; BAG vom 16. März 2005 - 7 AZR 289/04 -, zitiert nach juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 21. April 2009 - 5 Sa 268/08 - zitiert nah Juris; Boecken/Joussen, TzBfG, 2. Auflage 2010, § 14 Randziffer 162 m. w. N).
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